PRESSE UND NEWS.

Verschmelzung der ZAB Abrechnungsgesellschaft mit der MCC Medical CareCapital GmbH: Mehr Vorteile für Zahnärzte

Verschmelzung der ZAB Abrechnungsgesellschaft mit der MCC Medical CareCapital GmbH: Mehr Vorteile für Zahnärzte

Die ZAB Abrechnungsgesellschaft hat sich mit der MCC Medical CareCapital GmbH zusammengeschlossen, um Zahnärzten noch umfassendere und effizientere Finanzdienstleistungen bieten zu können. Durch diese Fusion profitieren unsere Kunden von einer breiteren Palette an spezialisierten Services, optimierten Abrechnungsprozessen und verbesserter finanzieller Beratung.

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Kompliziert war gestern – endlich Berechnungssicherheit für die richtlinienkonforme Parodontitisbehandlung nach GOZ

Kompliziert war gestern – endlich Berechnungssicherheit für die richtlinienkonforme Parodontitisbehandlung nach GOZ

Um eine lege artis, nach aktuellen Richtlinien konforme Behandlung durchführen zu können, ist es demnach unerlässlich, auf eine Analogberechnung zurückzugreifen.
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, bestehend aus Bundeszahnärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe aus Bund und Ländern, hat sich mit der vorstehendend beschriebenen Schieflage der Berechnungsmöglichkeiten für gesetzlich versicherte Patienten und privat versicherte Patienten beschäftigt und im Dezember 2022 einen adäquaten Beschluss hierzu vorgelegt.

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Wechsel in der Geschäftsführung der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH

Seinen Anfang nahm das Unternehmen im privaten Haus der Familie Glowka in Konstanz. Wohnen und Arbeiten unter einem Dach, heute für viele selbstverständlich. Damals eine Herausforderung für alle Beteiligten. Vor 25 Jahren gab es keine Videokonferenzen und Informationen im Internet finden war ein bisschen wie Schatzsuche mit einem Kaffee auf dem Schreibtisch. Die Abläufe waren manuell und mit viel Aufwand verbunden.

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Kennen Sie alle Beschlüsse des Beratungsforums?

Kennen Sie alle Beschlüsse des Beratungsforums?

Seit nunmehr acht Jahren gibt es das „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“, welches sich aus Vertretern der Bundeszahnärztekammer, Verband der privaten Krankenversicherung und Beihilfestellen von Bund und Ländern zusammensetzt. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Rechtsunsicherheiten bei Auslegung der GOZ 2012 zu beseitigen.

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25 Jahre ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH

25 Jahre ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH

Seinen Anfang nahm das Unternehmen im privaten Haus der Familie Glowka in Konstanz. Wohnen und Arbeiten unter einem Dach, heute für viele selbstverständlich. Damals eine Herausforderung für alle Beteiligten. Vor 25 Jahren gab es keine Videokonferenzen und Informationen im Internet finden war ein bisschen wie Schatzsuche mit einem Kaffee auf dem Schreibtisch. Die Abläufe waren manuell und mit viel Aufwand verbunden.

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Wenn keine passende Gebührenziffer für Verlangensleistung gegeben ist

Wenn keine passende Gebührenziffer für Verlangensleistung gegeben ist

Grundsätzlich sind Leistungen auf Verlangen medizinisch nicht notwendige Leistungen die mit Patienten gemäß § 2 Abs. 3 GOZ vereinbart werden. Hierzu gehören beispielsweise das Bleachen, Sportschutzschienen, Zahnschmuck, Composhaping etc.
Wie Sie Verlangensleistungen, für die es keine Gebührenposition in der GOZ gibt, korrekt berechnen, möchten wir mit nachfolgendem Beispiel aufzeigen.

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Bedeutende Änderung durch die Corona-Pandemie!

Bedeutende Änderung durch die Corona-Pandemie!

Privat Versicherte können nun, wenn sie aufgrund der aktuellen Situation in finanzielle Schieflage geraten, vorübergehend in den Basistarif wechseln. Hierbei sind Basistarif Versicherte verpflichtet, gegenüber den Leistungserbringern auf ihren Versichertenschutz im Basistarif hinzuweisen (B. § 9 Abs. 5 MB/BT 2009). Leider sieht die Realität aber oft anders aus. Viele Basistarif Versicherte weisen sich eben nicht explizit aus.

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Raum für Erfolg

Raum für Erfolg

Jeder kennt es – Umzugsstress!
Schlimmer noch: Einrichten. Vor allem, wenn das Objekt erstmal nur aus Zeichnungen bzw. Rohbau besteht. Hier ist (viel) Phantasie gefragt.

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Vademecum GOZ/GOÄ

Vademecum GOZ/GOÄ

Aufgrund der großen Nachfrage haben wir uns entschlossen,  eine dritte überarbeitete Auflage unseres kompakten GOZ Nachschlagewerkes zu entwickeln um sie damit auch weiterhin, aktuell, bei Ihrer Abrechnung
zu unterstützen. Ergänzt wird unser „Vademecum“, was übrigens so viel bedeutet wie, kleinformatiges Heft, was als ständiger, handlicher Begleiter

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Aufbaufüllung unter Inlays möglich?

Aufbaufüllung unter Inlays möglich?

Aufbaufüllungen in Verbindung mit einer Inlayversorgung kommen in den Praxen oft vor. Wie gestaltet sich hier die Abrechnung? Gibt es dafür eine Gebührenposition in der GOZ? Der nachfolgende Artikel befasst sich mit der Abrechnung dieser Leistungen.

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Full-Mouth-Disinfection – FMD oder FMT?

Full-Mouth-Disinfection – FMD oder FMT?

Die Full-Mouth-Disinfection dient zur Keimzahlsenkung. Sie ist indiziert verbunden mit einer Parodontaltherapie oder z.B. vor chirurgischen Eingriffen.
Sie ist auch geeignet vorbeugend oder therapeutisch im Rahmen eines Reduzierungskonzepts multiresistenter Keime

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Erschwernisse der Patientengruppe „Senioren“ richtig begründen!

Erschwernisse der Patientengruppe „Senioren“ richtig begründen!

Neben der Multimorbidität ist die Multimedikation ein weiterer Faktor der zu berücksichtigen ist. Denn Risikopatienten mit mehreren Erkrankungen und der Einnahme mehrerer Medikamente mit verschiedenen Arzneistoffen, die zahnmedizinisch relevant sind, wirken sich auf das komplette Behandlungsspektrum aus.
Unsere Erfahrung aus der täglichen Praxis zeigt, dass diese Faktoren bei der Begründung zur Faktorsteigerung keine ausreichende Berücksichtigung finden.

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Information für Beihilfeberechtigte

Information für Beihilfeberechtigte

Die Einschränkungen durch Beihilfestellen bestehen hauptsächlich aus der Nichtanerkennung von Begründungen und analogen Berechnungen sowie der Nichterstattung von Material- und Laborkosten. Am häufigsten führen Begründungen zu Schwierigkeiten, dicht gefolgt von Analogberechnungen.

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Patientenaufklärung – Sachkostenliste

Patientenaufklärung – Sachkostenliste

In der täglichen Praxis ist die Zuzahlung der Privatpatienten mittlerweile der Regelfall. Daher ist eine Aufklärung insbesondere auch nach dem Patientenrechtegesetz 2013 durch den Behandler verpflichtend, denn im Rahmen der Aufklärungspflicht muss ein Patient über bekannte Einschränkungen informiert werden.

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Aufbaufüllung unter Inlays

Aufbaufüllung unter Inlays

Aufbaufüllungen in Verbindung mit einer Inlayversorgung kommen in den Praxen oft vor. Wie gestaltet sich hier die Abrechnung? Gibt es dafür eine Gebührenposition in der GOZ? Der nachfolgende Artikel befasst sich mit der Abrechnung dieser Leistungen.
Aufbaufüllungen beschränken sich nicht ausschließlich auf die Vorbereitung eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone. Auch bei Inlayversorgungen werden unter bestimmten Voraussetzungen Aufbaufüllungen notwendig.

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Berechnung der Periimplantitistherapie

Berechnung der Periimplantitistherapie

Die Periimplantitis ist ein in der zahnärztlichen Praxis immer häufiger auftretendes Problem. Die Therapiekonzepte zur Behandlungder periimplantären Gewebe wurden in Analogie zur Parodontitisbehandlung entwickelt. So gibt es viele therapeutische Ansätze, bei denen im Frühstadium mit speziellen Spüllösungen und Professioneller Zahnreinigung oder mithilfe von Laser behandelt wird. Bei bereits fortgeschrittener Periimplantitis sind chirurgische Eingriffe notwendig. Die hierfür infrage kommenden Berechnungen möchte ich mit nachfolgenden Beispielen aufzeigen. Angegeben werden nur die Hauptleistungen der nachfolgenden Maßnahmen zu den unterschiedlichen Therapieschritten.

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Umgang mit Verlangensleistungen, die nicht in der GOZ vorhanden sind

Umgang mit Verlangensleistungen, die nicht in der GOZ vorhanden sind

In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführte Verlangensleistungen können entsprechend berechnet werden. Bei Verlangensleistungen, die nicht in der GOZ vorhanden sind, ist die Berechnung leider oft unklar. Hinweise in Textform gibt es genügend, jedoch ohne hilfreiche Berechnungsbeispiele. Zum Beispiel wurden in der DZW-Ausgabe 28/2016 unter dem Abrechnungshinweis „Verlangensleistungen korrekt abrechnen“ auch keine konkreten Berechnungsbeispiele aufgezeigt. So konnte man zwar lesen, dass gemäß Paragraf 10 GOZ Zahn, Gebührennummer, Leistungsbeschreibung, Steigerungsfaktoren und der Betrag auf der Rechnung aufgeführt werden müssen – dies ist soweit korrekt. Aber wenn nun keine Leistung in der GOZ gefunden wird? Hierzu hat zum Beispiel die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) folgende Empfehlungen gegeben:

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Abnehmen und Wiederbefestigen von Suprakonstruktionen zur Reinigung

Abnehmen und Wiederbefestigen von Suprakonstruktionen zur Reinigung

Immer wieder tritt die Frage auf, wie die Reinigung von Suprakonstruktionen auf Implantaten abgerechnet werden kann. Welche Schritte sind wie abrechenbar?
Zur Reinigungsleistung gehört auch die Abnahme der Suprakonstruktion zum Zweck der Reinigung beziehungsweise deren Wiederbefestigung.
Als Beispiele dienen:
• Einzelzahnkrone auf Implantat
• Brücke auf Implantaten mehrspannig
• Deckprothese auf implantatgetragenen Locatoren
• Deckprothese auf Implantaten mit individuellen Kappen durch Steg verbunden

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Alveolenaugmentation – was kann man berechnen?

Alveolenaugmentation – was kann man berechnen?

Bei einer „Socket Preservation“ wird der Defekt (das leere Zahnfach) direkt nach der atraumatischen Zahnentfernung aufgefüllt.Dabei muss die Extraktionsalveole vollständig erhalten sein. Der Eingang der Alveole kann zusätzlich mit einer Membran abgedeckt werden. Fixiert wird mit einer oder mehreren Nähten. Das Auffüllen kann mit Knochenersatz-/Regenerationsmaterialien oder Eigenknochen erfolgen.Ausschlaggebend für die Wahl der Gebührenziffer ist das zu verwendende Material.Knochenersatz-/ Regenerationsmaterialien sind zum Beispiel BioOss, Algipore, Cerasorb, Perioglass, Kollagenkegel/-fleece etc. Die Berechnung (für eine Zahnregion) zeigt Tabelle 1.

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Abrechnungstipp GOZ 2270

Abrechnungstipp GOZ 2270

Die Gebührennummer 2270 GOZ beschreibt das „Provisorium im direkten Verfahren“ als zahnärztliche Leistung. Das bedeutet, dass das Provisorium direkt im Munde des Patienten angefertigt und hergestellt wird. Laut Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer gehört auch dazu, dass es mithilfe einer zuvor durchgeführten Abformung oder unter Zuhilfenahme eines Formteils (zum Beispiel einer vorbereiteten Tiefziehfolie) hergestellt wird. Die neue Beschreibung der GOZ 2270 schließt die in der GOZ´88 gebührenrechtlich zulässige gesonderte Berechnung der „Herstellung“ des Provisoriums nach § 9 GOZ (z. B. BEB ’97-Ziffer 1401 oder BEB 1301) aus. Somit dürfen für die Anfertigung selbst keine Kosten nach § 9 in Rechnung gestellt werden.

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Nominierung zum grossen Preis des Mittelstandes

Nominierung zum grossen Preis des Mittelstandes

Der dreimonatige Nominierungszeitraum endet am 31. Januar eines jeden Jahres. Institutionen, Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände können kleinere und mittelständische Unternehmen aus den Sektoren Dienstleistung, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie Industrie, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen, zum Wettbewerb aufstellen:

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