KONZENTRIEREN
SIE SICH AUF DAS
WESENTLICHE.

»Wir sind überzeugt, dass Mediziner durch Bürokratie übermäßig belastet sind. Deshalb entlasten wir
sie und unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg. Das machte uns in Deutschland zum ersten mehrfach ausgezeichneten Unternehmen der Branche.«

Medical- und Dental Factoring

Seit mehr als 20 Jahren vertrauen uns Geschäftspartner. Wir legen in unserer Arbeit genauso viel Wert auf Präzision wie Sie im täglichen Umgang mit Ihren Patienten. Unser Leistungsangebot entlastet Sie und schafft Sicherheit. So können Sie sich uneingeschränkt Ihrem Kerngeschäft widmen. Deshalb erhalten Sie von uns ein auf die Praxis abgestimmtes Leistungspaket.

Fachärzte, Zahnärzte, Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG), Oralchirugen, Kieferorthopäden (KFO), Medical- und Dental-Labore

Nachdem sich Factoring im Gesundheitswesen nunmehr seit Jahrzehnten etabliert hat und immer mehr Factoring-Anbieter unter Begriffen wie Rechenzentrum, Abrechnungs- oder Verrechnungsstelle subsumiert werden, nutzen immer mehr Klinik- und Praxisbetreiber diese (Finanz-)Dienstleistung. In der historischen Betrachtung war vor einigen Jahren insbesondere die Vorfinanzierung und der Ausfallschutz das ausschlaggebende Kriterium für eine Zusammenarbeit.

Doch auch die Factoring-Branche befindet sich in einem stetigen Wandel und so ist es heute vielmehr die ganzheitliche Dienstleistung die angeboten und nachgefragt wird.
Dienstleistungen wie die Regulierung von negativen Kostenzusagen der Versicherungsträger (z.B. Beihilfestellen/Private Krankenversicherungen o.ä.), Gewährung von Teilzahlungsmöglichkeiten (z.B. kostenlose Ratenverträge) und Zahlungszielverlängerungen, Patientenhotline und –kommunikation zur Entlastung der Behandler, ergänzen mittlerweile das Dienstleistungsangebot.

Somit hilft es dem Patienten und dem Behandler nicht nur das medizinisch Notwendige, sondern auch die Wunschbehandlung zu verwirklichen. Klinik- und Praxisbetreiber ohne passenden Factoring-Partner stellt das Nachbilden eines derartig umfangreichen Leistungsangebotes vor eine große Herausforderung. 

Unsere Erfahrungen zeigt: „Die neue Patientengeneration erwartet mehr – viel mehr!“ Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen einhergehend mit teilweise deutlich gestiegenen Eigenanteilen für die Patienten führt zu einem kritischeren Verhalten.

Der heutige Patient prüft und vergleicht Angebot und Leistung viel umfangreicher als vor einigen Jahren. Die im Internet populären Bewertungs- und Vergleichsportale tun ihr übriges.

Oft ist dann die ausgewiesene Dienstleistung das Zünglein an der Waage. Fehlt eine offensichtliche Dienstleistung ist der Patient schnell geneigt sich einem anderen Behandler zuzuwenden. Dies oftmals ohne dann weiter auf Ihr Angebot einzugehen. Die ZAB Abrechnungs- GmbH stellt mit dem Medical- und Dental Factoring dieses Leistungspaket für Sie und Ihre Patienten dar. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Eine wichtige Gebührenziffer die oft neben der GOZ 0070 vergessen wird: Die GOÄ 399

Die Vitalitätsprüfung eines oder mehrerer Zähne nach GOZ 0070 kommt fast täglich in den Zahnarztpraxen vor. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass es eine Honorarleistung gibt, die neben der GOZ 0070 ebenfalls häufig erbracht wird und berechnet werden kann.

Budgetierung und GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – einfach erklärt

Das Thema Budgetierung im vertragszahnärztlichen Bereich ist momentan in aller Munde, doch die wenigsten haben den vollumfänglichen Durchblick, was es im Einzelnen für sie bedeutet.

Der Unterschied zwischen einem ein- und zweiteiligen Implantatsystem mit Berechnungsmöglichkeiten

Bei einem einteiligen Implantatsystem sind das Implantat (Schraube) und das Abutment (Kronenaufbau) miteinander verbunden. Das Abutment ragt aus dem Zahnfleisch heraus…..

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

Behandlungspläne werden nicht mehr auf Papier gedruckt! Aus dem PVS-Praxisverwaltungssystem über den Telematikdienst KIM werden nun Behandlungspläne elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Behandlungspläne für PAR erst ab 2023.

GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung) in Verbindung mit den Nrn. 2060ff – Rückforderungsansprüche durch Negativurteile

Jeder kennt seit Jahren die restriktive Verweigerungshaltung der Versicherungen, wenn es um die Erstattung der GOZ 2197 in Verbindung mit den GOZ Pos. 2060ff. geht.

Abnehmen und Wiederbefestigen einer Implantatbrücke im Rahmen der professionellen Zahnreinigung

Oft werden Suprakonstruktionen im Rahmen der professionellen Zahnreinigung abgenommen. Dabei müssen Abutments oftmals entfernt oder wieder festgeschraubt werden. Doch wie können die einzelnen selbständigen Behandlungsschritte berechnet werden?

Kennen Sie alle Beschlüsse des Beratungsforums?

Seit nunmehr acht Jahren gibt es das „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“, welches sich aus Vertretern der Bundeszahnärztekammer, Verband der privaten Krankenversicherung und Beihilfestellen von Bund und Ländern zusammensetzt. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Rechtsunsicherheiten bei Auslegung der GOZ 2012 zu beseitigen.

Berechnung des individuellen Löffels bzw. individualisierten Löffels in Verbindung mit Zahnersatz beim GKV-Patienten

Häufig trifft man bei einer Mehrkostenvereinbarung zu Kompositfüllungen auf zusätzliche Leistungen, obwohl innerhalb des Sachleistungssystems grundsätzlich das Verbot von privaten Zuzahlungen gilt.

Kompositfüllung – Was kann bei Mehrkostenvereinbarungen zusätzlich berechnet werden?

Häufig trifft man bei einer Mehrkostenvereinbarung zu Kompositfüllungen auf zusätzliche Leistungen, obwohl innerhalb des Sachleistungssystems grundsätzlich das Verbot von privaten Zuzahlungen gilt.

Analogberechnung – Platz 1 der Beanstandungen

Durch die Geschwindigkeit der Entwicklung diverser Verfahren, Technologien und Innovationen sowie durch die Digitalisierung werden in der Zahnmedizin immer mehr neue Wege beschritten. Dieser Fortschritt lässt sich im Hinblick auf die GOZ 2012, nicht immer uneingeschränkt vereinbaren.

Wirtschaftliche Stabilität

Wirtschaftliche Verbesserung durch sofort zur Verfügung stehende Liquidität aus der Forderungsabretung, statt hoher Aussenstände. Vertraglich vereinbarte Auszahlungstermine für angekaufte Forderungen sorgen für eine verlässliche und sichere Finanzplanung („umsatzkongruente/mitwachsende Finanzierung“). Befreien Sie sich von unnötigen Finanzierungskosten und nutzen Sie den grösseren finanziellen Handlungsspielraum z. B. auch für Skontierungs- und Rabattmöglichkeiten = „Barzahler-Vorteil“. Optimierte Strukturen können zu einer deutlichen Verbesserung des „Banken-Ratings“ führen.

Entlastung der Praxisverwaltung

Personalintensive Leistungsbereiche werden an uns als spezialisierten Dienstleister ausgelagert (Outsourcing) und dadurch werden bereits gebundene Kapazitäten für Ihren Praxisbetrieb freigesetzt. Damit verschaffen wir Ihnen die Zeit, sich wieder mehr Ihrer eigentlichen Berufung zu widmen. Verbringen Sie ab sofort die Zeit am Patienten und optimieren Sie dadurch Ihr Honorar und Ihren Umsatz.

Positive Umsatzentwicklung

Das professionelle Teilzahlungsangebot für angekaufte Forderungen der ZAB ist eine entscheidende Hilfestellung für Ihre Patienten. Somit wird auch dem Wunsch Ihres Patienten nach der hochwertigeren Behandlung Rechnung getragen und sie wird für ihn finanzierbar. Profitieren Sie von mehr Wunschbehandlungen durch eine schnelle, diskrete und unbürokratische Abwicklung von Teilzahlungs-/ Ratenzahlungs-anträgen für den Patienten. Damit wirken Sie einer defizitären Umsatzentwicklung auch hinsichtlich steigender Eigenanteile für Ihre Patienten aktiv entgegen.

Attraktive Teilzahlung bis zu 60 Monaten

Mit unserem Angebot wirken wir aktiv gegen die stetig reduzierten Leistungen der Kostenträger. Der Bedarf an Wunschleistungen und deren individueller Finanzierung wächst stetig. Für Sie bedeutet das weniger administrativen Aufwand bei 100% Sofortauszahlung, für Ihre Patienten -die Möglichkeit-sich höherwertig versorgen zu lassen. Zahlung von bis zu 6 Monatsraten sind kostenlos.

Regulierung und Unterstützung

Factoring im Gesundheitswesen benötigt insbesondere für die Regulierung negativer Kostenzusagen (ablehnende Versicherungsschreiben) ein erweitertes Leistungsangebot. „Aufklärung statt Rechtfertigung“. Das spezialisierte Team von medizinischem Fachpersonal reguliert und unterstützt -sowohl den Behandler als auch den Patienten- bei der Bearbeitung der fachspezifischen Korrespondenzen und Anforderungen seit Jahrzehnten. Dies mit dem Ziel der optimalen Kostenerstattung für Ihre Patienten. Sie erhalten diese Unterstützung bereits auf Basis von Heil- und Kostenplänen (KV). Sorgen Sie bereits im Vorfeld für eine transparente Kostenerstattung (wirtschaftliche Aufklärung). Erleichtern Sie Ihren Patienten die Umsetzung zur geplanten Behandlung und steigern damit Ihre Zustimmungsrate (KV-Einwilligung).

Ausfallschutz und Aussendarstellung

Ob die Rechnung nun von Ihrem Patienten fristgerecht bezahlt wird, ob sie angemahnt werden muss oder gar zu einem Totalausfall wird, ist nicht mehr Ihr Problem und geht auch nicht zu Ihren Lasten (Kosten). Nach Ankauf der Liquidation wird die ZAB zum Forderungsinhaber und signalisiert dies auch deutlich in der Aussendarstellung.  Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir nicht nur Ihren Patientenin in allen Belangen rund um das Thema Rechnung und Erstattung hilfestellend zur Verfügung, sondern auch regulierend gegenüber den Kostenträgern.

Probevertrag

Kein Risiko für Sie – in den ersten 6 Monaten täglich kündbar.

Ankaufsgarantie / Bonitätsprüfung

Ankaufsgarantien beinhalten i.d.R. einen 100%igen Ausfallschutz (Delkrederisiko) und werden mit einer Gültigkeit von 180 Tagen erteilt. Die Bonitätsprüfung Ihrer Patienten ist für Sie kostenlos. Das Ergebnis zur Ankaufsanfrage wird i.d.R. binnen Sekunden an Sie übermittelt. Die Historie aller Anfragen und Gültigkeiten stehen Ihnen 24/7 über unser Praxisportal zur Verfügung.

Länderübergreifendes Dienstleisungsangebot

steht Patienten aus Österreich und der Schweiz zur Verfügung. Mit der Spezialisierung auf landestypische
Gepflogenheiten und dem Angebot Rechnungen in Fremdwährung zu begleichen, runden wir das Leistungsangebot für Schweizer Patienten ab. Unsere medizinisches Fachpersonal ist mit den Besonderheiten des Schweizer Unfallversicherungstarif (SUVA) vertraut.

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