Der Unterschied zwischen einem ein- und zweiteiligen Implantatsystem mit Berechnungsmöglichkeiten
In der Anwendung findet man sicherlich am häufigsten die zweiteiligen Implantatsysteme, aber auch die einteiligen Systeme finden in bestimmten Fällen Anwendung aufgrund ihrer möglichen Sofortbelastung sowie deren Zeit- und Kostenersparnis.
Einteilige Implantate
Bei einem einteiligen Implantatsystem sind das Implantat (Schraube) und das Abutment (Kronenaufbau) miteinander verbunden. Das Abutment ragt aus dem Zahnfleisch heraus, es gibt keinen vollständigen Weichgewebsverschluss, somit findet auch keine Eröffnung statt. Es kann sofort belastet werden. Der Eingriff findet meist minimalinvasiv statt, ohne Knochenaugmentation. Es verkürzt den Behandlungsablauf und reduziert die Kosten. Das Abutment kann bearbeitet bzw. beschliffen werden. Es bietet allerdings nur eingeschränkte prothetische Möglichkeiten.
Zweiteilige Implantate
Bei einem zweiteiligen Implantatsystem sind das Implantat (Schraube) und das Abutment (Kronenaufbau) nicht miteinander verbunden. Das Implantat (Schraube) wird in den Knochen inseriert, es erfolgt ein sicherer Weichteilverschluss, es heilt somit unter der Schleimhaut ein und muss nach einer gewissen Einheilzeit wieder eröffnet werden. Das Abutment (Kronenaufbau) kann individuell gefertigt werden und dient zur Aufnahme der Implantatkrone. Es werden spezifische Aufbauelemente verwendet, die beispielsweise der Gewebekonturierung und der Implantatabformung dienen, als Basis für die spätere prothetische Versorgung.
Berechnungsmöglichkeiten am Beispiel einer Einzelzahnlücke
- Sofortimplantation (einteiliges Implantatsystem) mit einem definitiven Abutment ohne mehrmalige Abutmentwechsel:
Regio | Leistungsbeschreibung | GOZ/GOÄ Nr. | Erläuterung |
OK | Implantatbezogene Analyse und Vermessung |
9000
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11
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Entfernung eines einwurzeligen Zahnes | 3000 | Atraumatische Extraktion mit spezieller Extraktionstechnik |
11 | Implantatinsertion, je Implantat |
9010
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Minimalinvasive Implantatinsertion nach vorsichtiger Extraktion ohne die Bildung eines Mukoperiostlappens |
Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen |
0530
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Der OP-Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsberechtigte Leistung aufzuführen | |
11 | Extrahierte Zahnkrone als Provisorium mit adhäsiver Befestigung | analog § 6 Abs. 1 GOZ |
Hierfür ist keine Leistung in der GOZ/GOÄ vorhanden, daher erfolgt für das Einkleben eines natürlichen Zahnes als Provisorium inkl. Adhäsivtechnik eine Analogposition. Das Provisorium hat keine Okklusion, um eine ungestörte Einheilung zu ermöglichen. Zus. Berechnung nach § 9 für Vorbereitung/Bearbeitung des Zahnes |
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|||
OK | Abformung mit individuellem Löffel | 5170 | Für die Fertigung der Zirkonkrone erfolgt die Abformung mit individualisiertem Löffel |
11 | Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.) |
2197
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Adhäsive Eingliederung der Zirkonkrone |
11 | Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone | 2200 | Direktes Beschleifen des Kronenaufbaus für die Implantatkrone möglich, da der Aufbaukopf eine Einheit mit dem Implantatkörper bildet |
2. Implantation mit einem zweiteiligen Implantatsystem und Suprakonstruktion:
Regio |
Leistungsbeschreibung |
GOZ/GOÄ Nr. |
Erläuterung
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11 |
Implantatbezogene Analyse und Vermessung |
9000
|
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11 |
Implantatinsertion, je Implantat |
9010
|
Minimalinvasive Implantatinsertion mit Weichgewebsverschluss |
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Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen |
0530 |
Der OP-Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsberechtigte Leistung aufzuführen |
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11 |
Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem |
9040 |
Implantatfreilegung mit Weichgewebschirurgie (z. B. Rolllappentechnik), Gingivaformer eingeschraubt |
11 |
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation |
Ä2382
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Rolllappentechnik |
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Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind |
Ä443 |
Der OP-Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsberechtigte Leistung aufzuführen |
11 |
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase |
9050 |
Austausch Abformpfosten |
OK |
Abformung mit individuellem Löffel |
5170
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Abformung mit individualisiertem Löffel |
11 |
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase |
9050 |
Gingivaformer entfernt, Abutment eingesetzt |
11 |
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.) |
2197
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Adhäsive Eingliederung der Zirkonkrone |
11 |
Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone |
2200 |
Zirkonkrone adhäsiv befestigt |
Hinweis: Begleitleistungen wie Röntgenaufnahmen oder Anästhesien wurden in den vorliegenden Beispielen nicht aufgeführt und müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Unterschiede
Bei einteiligen Implantatsystemen werden der Kronenaufbau und das Implantat in einem Stück hergestellt. Es kann mehr oder weniger sofort belastet werden.
Bei zweiteiligen Implantatsystemen ist die Implantatkrone über das Implantatabutment mit dem inserierten Implantat verbunden. Das Abutment ist wiederum im Implantat verschraubt.
Eveline Glowka
Geschäftsführerin
Sie ist Mitbegründerin und eine von drei Geschäftsführern der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH in Konstanz. Seit 1997 leitet sie die Abrechnungs- und Regulierungsabteilung. Mit ihrem Fachkräfteteam hat sie in dieser Zeit mehr als 60.000 gebühren-technische Stellungnahmen
zu Regulierungsfällen mit den Kostenträgern erstellt.
Besser Wissen!
Die Erfahrung aus mehr als 20 Jahren und über 60.000 Versicherungs-korrespondenzen.