Der Unterschied zwischen einem ein- und zweiteiligen Implantatsystem mit Berechnungsmöglichkeiten

In der Anwendung findet man sicherlich am häufigsten die zweiteiligen Implantatsysteme, aber auch die einteiligen Systeme finden in bestimmten Fällen Anwendung aufgrund ihrer möglichen Sofortbelastung sowie deren Zeit- und Kostenersparnis.

Einteilige Implantate

Bei einem einteiligen Implantatsystem sind das Implantat (Schraube) und das Abutment (Kronenaufbau) miteinander verbunden. Das Abutment ragt aus dem Zahnfleisch heraus, es gibt keinen vollständigen Weichgewebsverschluss, somit findet auch keine Eröffnung statt. Es kann sofort belastet werden. Der Eingriff findet meist minimalinvasiv statt, ohne Knochenaugmentation. Es verkürzt den Behandlungsablauf und reduziert die Kosten. Das Abutment kann bearbeitet bzw. beschliffen werden. Es bietet allerdings nur eingeschränkte prothetische Möglichkeiten.

Zweiteilige Implantate

Bei einem zweiteiligen Implantatsystem sind das Implantat (Schraube) und das Abutment (Kronenaufbau) nicht miteinander verbunden. Das Implantat (Schraube) wird in den Knochen inseriert, es erfolgt ein sicherer Weichteilverschluss, es heilt somit unter der Schleimhaut ein und muss nach einer gewissen Einheilzeit wieder eröffnet werden. Das Abutment (Kronenaufbau) kann individuell gefertigt werden und dient zur Aufnahme der Implantatkrone. Es werden spezifische Aufbauelemente verwendet, die beispielsweise der Gewebekonturierung und der Implantatabformung dienen, als Basis für die spätere prothetische Versorgung.

Berechnungsmöglichkeiten am Beispiel einer Einzelzahnlücke

  1. Sofortimplantation (einteiliges Implantatsystem) mit einem definitiven Abutment ohne mehrmalige Abutmentwechsel:

 

Regio Leistungsbeschreibung GOZ/GOÄ Nr. Erläuterung
OK Implantatbezogene Analyse und Vermessung

9000

 

 

11

 

Entfernung eines einwurzeligen Zahnes 3000 Atraumatische Extraktion mit spezieller Extraktionstechnik
11 Implantatinsertion, je Implantat

9010

 

Minimalinvasive Implantatinsertion nach vorsichtiger Extraktion ohne die Bildung eines Mukoperiostlappens
  Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

0530

 

Der OP-Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsberechtigte Leistung aufzuführen
11 Extrahierte Zahnkrone als Provisorium mit adhäsiver Befestigung analog
§ 6 Abs. 1 GOZ

Hierfür ist keine Leistung in der GOZ/GOÄ vorhanden, daher erfolgt für das Einkleben eines natürlichen Zahnes als Provisorium inkl. Adhäsivtechnik eine Analogposition.

Das Provisorium hat keine Okklusion, um eine ungestörte Einheilung zu ermöglichen.

Zus. Berechnung nach § 9 für Vorbereitung/Bearbeitung des Zahnes


ZE Versorgung nach einer ca. 4-monatigen offenen Einheilphase:

 

OK Abformung mit individuellem Löffel 5170 Für die Fertigung der Zirkonkrone erfolgt die Abformung mit individualisiertem Löffel
11 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)

2197

 

Adhäsive Eingliederung der Zirkonkrone
11 Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone 2200 Direktes Beschleifen des Kronenaufbaus für die Implantatkrone möglich, da der Aufbaukopf eine Einheit mit dem Implantatkörper bildet

2. Implantation mit einem zweiteiligen Implantatsystem und Suprakonstruktion:

Regio

Leistungsbeschreibung

GOZ/GOÄ Nr.

Erläuterung

11

Implantatbezogene Analyse und Vermessung

9000

 

 

11

Implantatinsertion, je Implantat

9010

 

Minimalinvasive Implantatinsertion mit Weichgewebsverschluss

 

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

0530

Der OP-Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsberechtigte Leistung aufzuführen


ZE Versorgung nach einer 6-monatigen, geschlossenen Einheilphase:

11

Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem

9040

Implantatfreilegung mit Weichgewebschirurgie (z. B. Rolllappentechnik), Gingivaformer eingeschraubt

11

Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation

Ä2382

Rolllappentechnik

 

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Ä443

Der OP-Zuschlag ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsberechtigte Leistung aufzuführen

11

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

9050

Austausch Abformpfosten

OK

Abformung mit individuellem Löffel

5170

 

Abformung mit individualisiertem Löffel

11

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

9050

Gingivaformer entfernt, Abutment eingesetzt

11

Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)

2197

 

Adhäsive Eingliederung der Zirkonkrone

11

Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone

2200

Zirkonkrone adhäsiv befestigt

Hinweis: Begleitleistungen wie Röntgenaufnahmen oder Anästhesien wurden in den vorliegenden Beispielen nicht aufgeführt und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Unterschiede

Bei einteiligen Implantatsystemen werden der Kronenaufbau und das Implantat in einem Stück hergestellt. Es kann mehr oder weniger sofort belastet werden.

Bei zweiteiligen Implantatsystemen ist die Implantatkrone über das Implantatabutment mit dem inserierten Implantat verbunden. Das Abutment ist wiederum im Implantat verschraubt.

Eveline Glowka

Eveline Glowka

Geschäftsführerin

Sie ist Mitbegründerin und eine von drei Geschäftsführern der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH in Konstanz. Seit 1997 leitet sie die Abrechnungs- und Regulierungsabteilung. Mit ihrem Fachkräfteteam hat sie in dieser Zeit mehr als 60.000 gebühren-technische Stellungnahmen
zu Regulierungsfällen mit den Kostenträgern erstellt.

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