Das digitale Röntgen hat mittlerweile Einzug in fast jeder Praxis gehalten und ist aus der Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Es verbessert die Bildqualität, setzt die Strahlenbelastung herab, kann platzsparend archiviert werden und kommt ohne Chemikalien und deren Entsorgung aus.
Grundsätzlich sind Leistungen auf Verlangen medizinisch nicht notwendige Leistungen die mit Patienten gemäß § 2 Abs. 3 GOZ vereinbart werden. Hierzu gehören beispielsweise das Bleachen, Sportschutzschienen, Zahnschmuck, Composhaping etc.
Wie Sie Verlangensleistungen, für die es keine Gebührenposition in der GOZ gibt, korrekt berechnen, möchten wir mit nachfolgendem Beispiel aufzeigen.
Da bestimmte Maßnahmen nicht oder nicht mehr im BEMA enthalten sind, können sie als zusätzliche selbstständige Leistungen privat vereinbart und abgerechnet werden – trotz Zuzahlungsverbot, welches durch das Sozialgesetzbuch und durch die Verträge § 8 Abs. 7 (Satz 2 u. 3) BMV-Z festgelegt ist.
Das digitale Röntgen hat mittlerweile Einzug in fast jeder Praxis gehalten und ist aus der Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Es verbessert die Bildqualität, setzt die Strahlenbelastung herab, kann platzsparend archiviert werden und kommt ohne Chemikalien und deren Entsorgung aus.
Diese alternative Berechnung für den Hygieneaufwand in den Praxen wird auch im Beschluss des Beratungsforums Nr. 35 erläutert:
“Kommt eine Berücksichtigung der ausufernden, außergewöhnlichen Hygienekosten in Umsetzung des Beschlusses Nr. 34 des Beratungsforums nicht in Betracht….