Erschwernisse der Patientengruppe „Senioren“ richtig begründen!

Patientengruppe Senioren

Die Patientengruppe der Senioren steigt stetig, sodass altersbedingte Begleiterscheinungen – wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz, körperliche Beeinträchtigungen, eingeschränktes Hörvermögen und sonstige Krankheitsbilder – besondere Aufmerksamkeit und einen erheblich erhöhten Zeitaufwand benötigen. Auch gehören Auswirkungen wie Gedächtnisstörungen, motorische Unruhe, Angstzustände, die das körperliche Befinden beeinträchtigen, oder auch schlechtere Sinneswahrnehmungen dazu.

Risikopatienten

Neben der Multimorbidität ist die Multimedikation ein weiterer Faktor der zu berücksichtigen ist. Denn Risikopatienten mit mehreren Erkrankungen und der Einnahme mehrerer Medikamente mit verschiedenen Arzneistoffen, die zahnmedizinisch relevant sind, wirken sich auf das komplette Behandlungsspektrum aus.

Unsere Erfahrung aus der täglichen Praxis zeigt, dass diese Faktoren bei der Begründung zur Faktorsteigerung keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Nachfolgende Begründungsbeispiele aus dem „Begründungskatalog“ der ZAB erleichtern den Bezug zum individuellen Behandlungsfall:

Allgemeingesundheit

(für alle Behandlungen anwendbar)

Hinsichtlich der Allgemeingesundheit (Alter der Patientin/des Patienten, Gebrechlichkeit, Multimorbidität, Reduktion der kognitiven oder motorischen Fähigkeiten, eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen…) gestaltete sich die Behandlung extrem schwierig und stellte eine zahnärztliche Herausforderung dar.

Auch die Kooperation bei der Behandlung war überdurchschnittlich schwierig, umso vorsichtiger und zeitaufwendiger war das zahnärztliche (konservierende, chirurgische…..) Vorgehen.

Insgesamt erforderte die Behandlung einen extrem hohen Zeitaufwand.

körperliche Einschränkungen verminderte
psychische Belastbarkeit

(für alle Behandlungen anwendbar)

Aufgrund der körperlichen Einschränkungen, der verminderten psychischen Belastbarkeit und der erschwerten Anpassungsfähigkeit gestaltete sich die Behandlung bei Patient/Patientin….. extrem schwierig und zeitaufwendig und forderte enorm viel Geduld und Verständnis.

multiple alterstypische Befunde

(für alle Behandlungen anwendbar)

Aufgrund multipler alterstypischer Befunde (Kiefergelenkschäden, Schleimhautveränderung, Verlust der Skelettmuskelfaser und Knochenmasse, Mundtrockenheit……) musste bei der Behandlung besonderes Augenmerk gelegt werden, was einen extrem höheren Zeitaufwand in Anspruch nahm als üblich

oder
erforderte die Behandlung einen weitaus höheren Zeitaufwand und war wesentlich schwieriger als sonst üblich.

Polymedikation alterstypische Befunde

(für Untersuchungen und Beratungen)

Aufgrund der besonderen Anforderung bei Frau/Herrn…. durch die Polymedikation, die einen Risikofaktor für die anstehende/n Behandlung/en darstellt – denn es könnten unerwünschte Arzneimittelreaktionen auftreten – entstand ein deutlich höherer Zeitaufwand.

Wesentlich mehr Zeit nahm somit für diesen Behandlungsfall die Anamnese (auch mündliche Anamnese) ein sowie die (präoperative) Abstimmung mit dem Hauszahnarzt/Internisten….

Des weiteren waren einige alterstypische Befunde vorzufinden – wie z. B. Kiefergelenkschäden, Schleimhautveränderung, Verlust der Skelettmuskelfaser und Knochenmasse, Mundtrockenheit… – auf die besonderes Augenmerk gelegt wurde.

Hinweis: Der Zahnarzt ist bereits bei Rechnungsstellung gefordert, eine vollumfängliche Begründung anzugeben!

Eveline Glowka

Eveline Glowka

Geschäftsführerin

Sie ist Mitbegründerin und eine von drei Geschäftsführern der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH in Konstanz. Seit 1997 leitet sie die Abrechnungs- und Regulierungsabteilung. Mit ihrem Fachkräfteteam hat sie in dieser Zeit mehr als 60.000 gebühren-technische Stellungnahmen
zu Regulierungsfällen mit den Kostenträgern erstellt.

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Online Begründungshilfe

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Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt von der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH erarbeitet und zusammengestellt. Haftung und Gewähr der Inhalte schließt die ZAB aus. Insbesondere bzgl. Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Informationen, die sich durch Kommentierungen und Gerichtsurteile ändern können. Haftungsansprüche gegen die ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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