Erneut erreicht die ZAB die Jurystufe zum „Großer Preis des Mittelstandes“

Erneut hat die  ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH nach 2016 auch im Jahr 2017 die Jurystufe erreicht. Aus den bisher 4923 Unternehmen wurden nun die 839 für die Jurystufe ausgewählt. Ende September entscheidet sich, wer zu den Finalisten gehört.

Nominierungskriterien

Der dreimonatige Nominierungszeitraum endet am 31. Januar eines jeden Jahres. Institutionen, Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände können kleinere und mittelständische Unternehmen aus den Sektoren Dienstleistung, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie Industrie, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen, zum Wettbewerb aufstellen:

  • mindestens 3-jährige stabile Tätigkeit am Markt
  • mindestens 1 Million Euro Umsatz pro Jahr
  • mindestens 10 Arbeitsplätze
  • frei von kommunaler oder staatlicher Beteiligung
  • Eine Selbstnominierung ist ausgeschlossen.

Auswahlkriterien

Insgesamt unterziehen 13 Jurys – zwölf die Wettbewerbsregionen entsprechende Jurys sowie eine „Bundesjury“ – die nominierten Unternehmen nachfolgenden Kriterien:

  • Gesamtentwicklung des Unternehmens,
  • Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
  • Modernisierung und Innovation,
  • Engagement in der Region,
  • Service und Kundennähe/Marketing

Preisumfang

Zwölf den Wettbewerbsregionen entsprechende Jurys zeichnen je acht Unternehmen aus:

  • drei „Preisträger“ für die besten Ergebnisse
  • fünf „Finalisten“ für sehr gute Ergebnisse

Eine „Bundesjury“ vergibt diverse („Premier“-)Sonderpreise, die auch Kommunen, Banken, Bücher oder Wirtschaftsförderer angetragen werden können. Den sogenannten „Premier“-Status erhält nur, wer bereits „Preisträger des Großen Preises des Mittelstandes“ war.

(Quelle: Wikipedia)

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir gerne berichten.

alle nominierten des diesjährigen Wettbewerbs

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