„Full-Mouth-Disinfection“ – FMD oder FMT?

Was kann berechnet werden?

Aus den uns vorliegenden Rechnungen verschiedener Zahnarztpraxen werden entweder die FMT oder die FMD mit unterschiedlichen Beträgen berechnet. So z. B. eine FMT mit berechneten 26,- Euro! Kann das sein?

Full-Mouth-Disinfection oder Full-Mouth-Therapy.

Nein, denn es gilt zu unterscheiden zwischen FMD – Full-Mouth-Disinfection und
FMT – Full-Mouth-Therapy.

Die Full-Mouth-Disinfection dient zur Keimzahlsenkung. Sie ist indiziert verbunden mit einer Parodontaltherapie oder z.B. vor chirurgischen Eingriffen.

Sie ist auch geeignet vorbeugend oder therapeutisch im Rahmen eines Reduzierungskonzepts multiresistenter Keime z.B. bei Angehörigen von Risikogruppen vor operativen Eingriffen, denn multiresistente Keime sind unempfindlich gegen viele Antibiotika, nicht aber (in der Regel) gegen Chlorhexidineinwirkungen. Die Hauptleistung ist somit die Schleimhautdesinfektion z.B. Spülung mit
CHX, CHX Sprayanwendung in allen Mundschleimhautbereichen, Zungenrückendesinfektion. 
Sie wird als „analoge Leistung“ berechnet, die Praxisindividuell zu ermitteln ist.

Die Full-Mouth-Therapy ist keine selbständige Leistung

Die Full-Mouth-Therapy dagegen ist keine selbständige Leistung, sondern eine Abfolge von fakultativ indizierten Einzelleistungen, keine Analogposition!

Bestehend aus z.B. der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge nach GOZ 4050/4055 oder GOZ 4070/4075 Konkremententfernung, Applikation von antibakteriellen Medikamenten nach GOZ 4025,
Taschenspülung nach GOZ 4020, Instruktionen nach GOÄ 1, GOZ 1010 oder auch GOZ 6190, sowie die
zusätzliche selbständige Leistung der FMD analog für die intraorale Schleimhautreinigung und Desinfektion.

Eine FMT kann somit nicht mit einer einzigen analogen Leistung berechnet werden und schon gar nicht mit 26,- Euro. Die Berechnung erfolgt mittels o.g. GOZ/GOÄ Positionen.

Zu beachten gilt auch, dass das „Gurgeln“ eines Patienten mit Mundspüllösung in der Praxis keine berechnungsfähige zahnärztliche Leistung darstellt.

Eveline Glowka

Eveline Glowka

Geschäftsführerin

Sie ist Mitbegründerin und eine von drei Geschäftsführern der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH in Konstanz. Seit 1997 leitet sie die Abrechnungs- und Regulierungsabteilung. Mit ihrem Fachkräfteteam hat sie in dieser Zeit mehr als 60.000 gebühren-technische Stellungnahmen
zu Regulierungsfällen mit den Kostenträgern erstellt.

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