Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30.09.2021

Das Beratungsforum hat mit Beschluss Nr. 36 die Hygienepauschale bis zum 30.09.2021 verlängert.

  • Die Berechnung erfolgt wie bisher nach GOZ 3010a, jedoch ab sofort nur noch mit dem 1,0fachen Faktor (6,19 €).
  • Da die Beschlüsse des Beratungsforums nicht bindend sind, empfehlen wir den Hygieneaufwand über den Steigerungsfaktor zu berücksichtigen, da dieser Betrag keineswegs den erforderlichen Aufwand rechtfertigt.
  • Die Berechnung entsprechend der GOZ 3010a für den hohen Hygieneaufwand ist für Zahnärzte nur noch bis zum 30.09.2021 möglich.

Wir verweisen auf die Bundeszahnärztekammer:

Eveline Glowka

Eveline Glowka

Geschäftsführerin

Sie ist Mitbegründerin und eine von drei Geschäftsführern der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH in Konstanz. Seit 1997 leitet sie die Abrechnungs- und Regulierungsabteilung. Mit ihrem Fachkräfteteam hat sie in dieser Zeit mehr als 60.000 gebühren-technische Stellungnahmen
zu Regulierungsfällen mit den Kostenträgern erstellt.

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Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt von der ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH erarbeitet und zusammengestellt. Haftung und Gewähr der Inhalte schließt die ZAB aus. Insbesondere bzgl. Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Informationen, die sich durch Kommentierungen und Gerichtsurteile ändern können. Haftungsansprüche gegen die ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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