Unsere Empfehlung: Vermeiden Sie in der Begründung den Hinweis
„Digitales Röntgen“.

Das digitale Röntgen hat mittlerweile Einzug in fast jeder Praxis gehalten und ist aus der Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Es verbessert die Bildqualität, setzt die Strahlenbelastung herab, kann platzsparend archiviert werden und kommt ohne Chemikalien und deren Entsorgung aus.

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Online Begründungshilfe

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