Seite 9 - ZAB-Dental Broschure

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Taktische
Verunsicherung
Gegenpol schaffen
Position stärken
Transparente Lösung
Der Patient glaubt, dass zahlreiche Abrechnungspositionen
falsch berechnet und/oder überhöht sind. Der darauf angespro-
chene Zahnarzt gerät in die Verteidigungsposition und müht
sich, das Schreiben der Krankenversicherung zu widerlegen.
Für die Patienten bedeutet dies, über Monate hinweg im
Unklaren über die tatsächlichen eigenen Kosten zu bleiben.
Nach Erfahrungen der ZAB liegt keineswegs in allen Fällen tat-
sächlich ein »wirklicher« Ablehnungsgrund oder eine »fehler-
hafte« Berechnung durch die Praxis vor. Damit ist der Bedarf an
professioneller Beratungsleistung zugunsten des Versicherten
vorhanden. Die ZAB selbst leistet die gebührentechnische
Beratung bis zur Einstufung als Rechtsfall. Dies übernimmt eine
mit der ZAB kooperierende Anwaltskanzlei vor Ort.
Es gilt, den Patienten im Vorfeld der Behandlung über etwaige
Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung zu sensibilisieren. Die
ZAB kennt die Taktik und das Vorgehen der Kostenträger zur
Genüge und hat sich seit Jahren – auch in enger Abstimmung
mit den Behandlern – auf die Regulierung solcher negativen
Kostenzusagen spezialisiert. Als Verrechnungsstelle (Factoring-
partner) im zahnmedizinischen Bereich ist die ZAB als Forde-
rungsinhaber ausdrücklich befugt, hier selbst regulierend tätig
zu werden. Für Patienten von ZAB-Kunden erfolgt dies kosten-
los!
Wir übersetzen das »Fachchinesisch« der Kostenträger!
…UNSERE BERUFUNG.