Kostenerstattung
Regulierung
Unser Wissen schützt Sie
Seit mehr als vierzehn Jahren stellt die Regulierung von negati-
ven Kostenübernahmeerklärungen einen Schwerpunktbereich
der ZAB dar. Durch die gebührentechnische Regulierung von
mehr als 20.000 Einzelfällen konnte man sich in diesem
»Nischenbereich« ein sehr spezielles Know-how aneignen,
welches bundesweit seit Jahren sehr stark nachgefragt ist.
Die Erfahrungen der ZAB zeigen, dass die Kostenträger oftmals
bereits im Vorfeld der Behandlung auf den Behandler im Sinne
einer kostengünstigen Behandlung einwirken. Die Behandlung
wird teilweise als »nicht erstattungsfähig« oder »nicht notwen-
dig« abqualifiziert. Der Vorwurf der Kostenträger kann gipfeln
in dem Vorwurf der Falschabrechnung oder gar der Überver-
sorgung. Die Maxime der Kostengünstigkeit muss allerdings
nicht immer mit der Maxime des Patientenwohles übereinstim-
men. Der Patient wird z.B. in den Ablehnungsschreiben oftmals
auch sehr einseitig mit Urteilen konfrontiert, die die Rechts-
meinung der Kostenträger stützen. Dabei gibt es durchaus eine
grosse Zurückhaltung der Rechtsprechung gegenüber unge-
rechtfertigten Kürzungen der Versicherungsleistung, was dem
Patienten in vielen Fällen durch einseitige Rechtsfundstellen-
nachweise vorenthalten wird. Die privaten Krankenversicherer
wissen, dass der eigene Kunde als Patient des Zahnarztes
zwischen allen Stühlen sitzt. Bekommt der Patient das Schreiben
der Krankenversicherung wird ihm das Gefühl vermittelt, als
habe er keinen seriösen Zahnarzt vor sich. Diese direkte oder
indirekte Desavouierung des Behandlers führt vermehrt zu
erheblicher Unsicherheit beim Patienten.
IHR RECHT…