sowie Ansprechpartner für die Bankenaufsicht.
Fazit: Ja, Ärzte verdienen zu wenig!
In Anbetracht der Entwicklung der letzten 20-30 Jahre ist zudem festzustellen, dass der Berufsstand der Ärzte und Zahnärzte durch massive Steigerung der Kosten belastet sind und im Gegenzug die Honorierung dies oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Im Bereich der Gebührenordnung für Zahnärzte wurde 2012 mit der neuen „GOZ 2012“ auch nach mehr als zwei Jahrzehnten Honorarstillstand keine realitätsbezogene betriebswirtschaftliche Anpassung umgesetzt. Die Adaption des Leistungsverzeichnisses an den aktuellen wissenschaftlichen Standard ist eher unbedeutend. D.h. in der „GOZ 2012“ wurden viele moderne und medizinisch erprobte Verfahren nicht erfasst. Die geringfügige Anhebung einiger weniger Punktzahlen ist bei Weitem nicht ausreichend. Sie bildet längst nicht alle zahnärztlichen Leistungen ab. Rund 70 Prozent aller GOZ-Positionen sind auf dem gleichen Stand wie 1988. Somit ist das Honorar seit nunmehr knapp 30 Jahren unverändert geblieben!
* Anmerkung: Im Interview wäre die richtige Formulierung “ähnlich einem Bankenstatus” und nicht “Bankenstatus” zutreffend gewesen.